Allgemeine Geschäftsbedingungen

- WINZER-AKTIE -
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weingut Mallorca – Mallorca Wine AG für Inhaber der „WINZER-AKTIE“

PRÄAMBEL

Die Weingut Mallorca – Mallorca Wine AG, Wollerau CH, vertreten durch ihren jeweils berufenen Verwaltungsrat (nachstehend Weingut genannt) ist Herausgeberin der „WINZER-AKTIE“

Die nachstehenden Bedingungen regeln die konkreten Ansprüche und Rechte des “WINZER-AKTIEN”-Inhabers (nachstehend Bezugsberechtigter genannt) und des Weingutes untereinander.

Das Weingut produziert in Gemeinschaft mit ausgesuchten (Jung-)Winzern auf Mallorca ausgewählte und vielversprechende Jungweine inkl. deren Veredelung, ausgefallene Spitzenweine in kleiner Auflage und Sondereditionen wie z.B. Schaumweine und Gran Reserva. Außerdem baut Weingut weitere Weinanbauflächen aus, betreibt und ist beteiligt an  Ferienfincas/Ferienanlagen mit Weinberg und hat dadurch Eigentumsrechte aus den laufenden Produktionen bzw. Vorzugsrechte bei den Ferienbelegungen. Der Weinanbau auf allen Weingütern erfolgt weitestgehend ökologisch und im Einklang mit der Natur, die Trauben werden schonend verarbeitet und reifen zu außergewöhnlichen Tropfen heran. Alle Weine der Weingüter unterliegen strengen Kontrollen, werden regelmäßig begutachtet und kreiert von europäischen Spitzenköchen und Sommeliers.

Die Erzeugnisse aus diesen Weingütern werden überwiegend von Hausgästen und Inhabern von „WINZER-AKTIEN“ genossen. Sie sind wegen ihrer Knappheit und Güte überwiegend nicht im Einzelhandel verfügbar.

BEZUGSRECHTE

Die „WINZER-AKTIE“ ist KEIN Wertpapier im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (D), des Obligationenrechts (CH) oder anderer analoger Rechtsvorschriften. Sie begründet KEINE Inhaberrechte oder Gewinnbezugsrechte an dem emittierenden Unternehmen. Sie ist auch nicht an einer Börse oder anderweitig handelbar. Die „WINZER-AKTIE“ ist vielmehr eine in  Form eines gutscheinähnlichen Dokumentes verbriefte Vorauszahlung für den Anspruch des Bezugsberechtigten auf Gewährung bestimmter, nachstehend bzw. in der „WINZER-AKTIE“ und den Begleitdokumenten bezeichneter Leistungen des emittierenden Unternehmens in einem bestimmten Leistungszeitraum.

Rechteinhaber ist jeweils nur die im Register des Weingutes verzeichnete Person. Bezugsrechte, Buchungen und Sonderkonditionen können nur von dieser Person wahrgenommen werden. Soweit das Weingut nicht über Übertragungen informiert wurde, bzw. diese nicht ausdrücklich bestätigt hat, gilt weiterhin der letztbenannte Bezugsberechtigte als Anspruchsinhaber.

Der Bezugsberechtigte erlangt mit dem Erwerb einer „WINZER-AKTIE“ den Anspruch auf den jährlichen Bezug von Weinen im Wert von 500,00 €, bemessen am Einkaufs- bzw. Großhandelspreis des Weingutes. Die Weine werden vom Weingut aus den jeweiligen verfügbaren Jahrgangsproduktionen zusammengestellt. Die Auslieferung der Weine erfolgt vier Mal jährlich im März, Juni, September und November, kann sich aber aufgrund von späteren Abfüllterminen leicht verzögern. Es gilt das Jahr der Zeichnung als erstes Bezugsjahr für den aktuellen Jahrgang.
Die erste Lieferung erfolgt zum nächsten Auslieferungstermin, frühestens aber 3 Monate nach Vertragsschluss. Pro Bezugsjahr sind vier kostenfreie Auslieferungen im Raum D-A-CH inkludiert – für weitere Versendungen entstehen die üblichen Versandkosten. Bei Abholung seiner Weine erhält der Bezugsberechtigte für jede „WINZER-AKTIE“ eine Flasche Wein kostenfrei für die ersparten Versandkosten.  

Der Erwerb mehrerer „WINZER-AKTIEN“ ist möglich; die Bezugsrechte erhöhen sich entsprechend der Anzahl der erworbenen „WINZER-AKTIEN“. Die „WINZER-AKTIE“ ist übertragbar, allerdings nur mit Zustimmung des Weingutes, welches über jeden Übertragungsvorgang informiert werden muss.

AUSLIEFERUNG / BEZUG

Sobald neue Weinsorten die Freigabe des Kellermeisters erhalten haben und diese zur Abfüllung bzw. Auslieferung bereit stehen, wird der Bezugsberechtigte über diese informiert. Wenn eine Weinsorte abverkauft ist, besteht kein Anspruch auf darüber hinausgehende Lieferung/Bezug. Zusätzlich zu seinen Bezugsrechten aus der „WINZER-AKTIE“ kann der Bezugsberechtigte weitere Weine aus den aktuellen Produktionen entgeltlich zu den rabattierten “Aktionärskonditionen” erwerben solange der Vorrat reicht und auch an „Aktionärs“-Sonderverkäufen teilnehmen, zu denen das Weingut lädt.

Alle Aktionen, Auslieferungstermine etc. werden ausschließlich per eMail an die letztbekannte eMail-Adresse des Bezugsberechtigten kommuniziert. Der Bezugsberechtigte ist dafür verantwortlich, seine Kommunikations- und Adressdaten bei Änderung unverzüglich per email an das Weingut zu kommunizieren (service@weinland-mallorca.online).

Werden Bezugsrechte nicht ausgeübt, z.B. weil der Bezugsberechtigte wegen fehlerhafter Daten nicht ausfindig zu machen ist, verfallen seine Ansprüche. Das Weingut kann aber freiwillig und kulanzweise und je nach Verfügbarkeit zustimmen, dass die Ansprüche auf einen Folgejahrgang übertragen werden oder aus ggf. bestehenden Restbeständen des Jahrgangs erfüllt werden.

Der Bezugsberechtigte hat außerdem Anspruch auf folgende Sonderleistungen des Weingutes:

VORKAUFSRECHTE BEI „WINZER-AKTIEN“ SONDERVERKÄUFEN

Mehrfach im Jahr werden Weine aus befreundeten Bodegas und von unterstützten Winzern, oder auch Weine aus eigenen Beständen, Lagerweine, Reserva, Crianza etc. zu Sonderkonditionen angeboten. Der Bezugsberechtigte ist zur Teilnahme an diesen Sonderverkäufen berechtigt. Darüber hinaus hat der Bezugsberechtigte einen Anspruch auf Sonderrabatte auf alle Produkte des Online Shops. Die Höhe der jeweiligen Rabatte ergeben sich aus der jeweiligen Sonderaktion. Sonderrabatte können nicht mit andere Rabatten – z.B. Aktionsrabatten – kombiniert werden.  

KOSTENFREIER EINTRITT BEI BODEGA EVENTS

Auf den angebundenen Weingütern befinden sich kleine und größere Bodegas. In diesen finden regelmäßig Veranstaltungen statt. Inhaber der „WINZER-AKTIE“ haben Anspruch auf kostenfreien Eintritt zu diesen Veranstaltungen. Inhaber mehrerer „WINZER-AKTIEN“ können entsprechend viele Gäste mitbringen, wie sie „WINZER-AKTIEN“ besitzen. Bei Sonderveranstaltungen mit externen Künstlern können gesonderte Künstlerabgaben anfallen, die trotzdem erhoben werden müssen. Gleiches gilt für die hauseigenen Hof- bzw. Bodegafeste, die Teilnahme an der Weinlese und die ggf. damit verbundene freie Weinkonsumation.

Bodegaführungen und Weinbergsbesichtigungen finden regelmäßig statt bzw. werden nach Voranmeldung in Gruppen organisiert.

SONDERRABATTE BEI URLAUBSBUCHUNGEN

Der Bezugsberechtigte hat Anspruch auf rabattierten Urlaub in einem unserer Partnerhäuser. Für die Buchung ist die Anfrage unter Bekanntgabe des konkreten Buchungszeitraums und der geplanten Personenzahl relevant. Das Weingut unterbreitet ein entsprechendes Buchungsangebot.

LAUFZEIT/BEENDIGUNG

Die Laufzeit der „WINZER-AKTIE“ beträgt 10 Jahre. Danach ist die “WINZER-AKTIE” verzehrt. Während der Laufzeit besteht die Möglichkeit die „WINZER-AKTIE“ anderen Bezugsberechtigten zum Kauf anzubieten. Das Bezugsrecht kann ebenso verschenkt oder vererbt werden. Im Falle der Übertragung des Bezugsrechtes muss das Weingut schriftlich informiert werden und die Änderung bestätigen. Durch die Übertragung des Bezugsrechtes ändert, oder verlängert sich die Laufzeit nicht.

AGB WINZER-AKTIE WEINLAND MALLORCA  Stand : 12/2020

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